Gehstock als Waffe: BGH-Details zu Bielefelder Attentäter
Der mutmaßlich islamistische Attentäter vom Mai in Bielefeld hatte die Cutie-Bar Tage vor seiner Tat ausgekundschaftet. Das steht jetzt in einem BGH-Beschluss, um eine Verlängerung der Untersuchungshaft für den Mann zu begründen. Unmittelbar vor dem Angriff habe sich der 35-jährige Syrer möglichst unauffällig dem Lokal unter dem OWD nähern wollen und lief gebückt an einem zu einer Stichwaffe präparierten Gehstock. Dann soll der IS-Anhänger mehrfach zugestochen und vier Menschen teils lebensgefährlich verletzt haben.
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