Hannover | Internet-Komplettausfall: Diese Ansprüche haben Sie
Entschädigung bei Störung
Hannover (dpa/tmn) - Das Internet fällt komplett aus – und das nicht nur für ein paar Minuten? Für alle, die gerade streamen wollen oder im Homeoffice arbeiten, ist das meist sehr ärgerlich. Dauert ein Komplettausfall länger als einen Kalendertag nach der Störungsmeldung, steht der Anbieter in der Pflicht, Betroffene zu informieren.
«Bei einem Komplettausfall von Telefon und Internet haben Betroffene ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung Anspruch auf eine Entschädigung», erklärt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Entschädigung startet bei 10 Prozent des Monatsentgelts
Der Anspruch liege für den dritten und vierten Tag bei je 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, mindestens aber bei fünf Euro. Ab dem fünften Tag betrage die Entschädigung 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts pro Tag, mindestens aber zehn Euro.
«Bei einem länger anhaltenden Ausfall sollten Betroffene ihrem Anbieter per Einschreiben eine Frist setzen», rät von Bibra. Die Frist, bis wann der Anschluss wieder funktionieren muss, sollte bei etwa 10 bis 14 Tagen liegen. Hält der Anbieter die Frist nicht ein, hätten Verbraucherinnen und Verbraucher womöglich die Option, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sie können sich diesbezüglich zum Beispiel auch bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
© dpa-infocom, dpa:260205-930-649247/1
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