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Besondere Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „GlücksShopper 18.09.2026“ im Programm von Radio Bielefeld

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen an:

1) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von Radio Bielefeld, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

2) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn
Wir zahlen euren Einkauf im Loom! An einem festgelegten Aktionstag am 18.09.2026 führen die Radio Bielefeld Moderatoren bis zu 6 Glücksshopper-Einsätze im LOOM durch und zahlen die Einkäufe der GewinnerInnen. Hierzu werden die Einkäufer in den Shops des LOOM von den Radio Bielefeld Moderatoren überrascht. Sie „überfallen“ die EinkäuferInnen an der Kasse und übernehmen die aktuell anfallende Rechnung.

In einem On-Air Aufruf werden vorab kleine Tipps und Hinweise zu dem Gewinn bzw. Modus oder Ort gegeben. Nach Absprache mit dem Kunden können die Moderatoren den Spielmodus und die Gewinnübergabe auch selbst bestimmen. Nach erfolgter Rechnungsübernahme wird eine On-Air Auflösung gesendet.

Über den detaillierten Ablauf des Gewinnspiels wird der Teilnehmer auch im Programm von Radio Bielefeld informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende des Spiels sowie das Auswahlverfahren.

Wichtige Anmerkung: Wird das Programm nicht über UKW oder Kabel, sondern z.B. per Livestream online oder auf mobilen Endgeräten in einer App empfangen, erfolgt die Ausstrahlung aus technischen Gründen um 10 bis 15 Sekunden verzögert. Dies kann die Gewinnchancen negativ beeinflussen.

3) Teilnahme und Kosten 
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich im Loom Bielefeld am Aktionstag und -zeitraum möglich.

4) Gewinn
Siehe Punkt 2). Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

5) Ausschluss von Teilnehmern
Radio Bielefeld behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahme-bedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. ver-suchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Radio Bielefeld kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von Radio Bielefeld (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehr-verletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

6) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt Radio Bielefeld nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, kann Radio Bielefeld diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

7) Veröffentlichung von Namen; Promotion
Radio Bielefeld darf den Namen der Teilnehmer öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von Radio Bielefeld bekannt geben, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der Teilnehmer verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bewegtbild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

Die im Rahmen des Gewinnspiels geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Radio Bielefeld ab.

8) Abbruch Gewinnspiel
Radio Bielefeld behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio Bielefeld zu.

9) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10) Haftungsausschluss
Radio Bielefeld haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Bielefeld bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

11) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der besonderen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiobielefeld.de.

12) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

13) Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergem. für lok. Rundfunk in Bielefeld e.V., Niedernstr. 21-27, 33602 Bielefeld (kurz: Radio Bielefeld)

Stand: 08.09.2026