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Anmerkung: Für die nachstehenden Meldungen trägt Radio Bielefeld keine redaktionelle Verantwortung. Diese Nachrichten werden von der Polizei Bielefeld zur Verfügung gestellt.

E-Scooter-Kontrollen im Bielefelder Süden

Symbolbild E-Scooter

Bielefeld (ots) - SI / Bielefeld / Brackwede, Sennestadt - Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld führte am Donnerstag, 17.09.2026, Verkehrskontrollen in Brackwede und Sennestadt durch, bei denen die Beamten ein besonderes Augenmerk auf die E-Scooter legten.

Der E-Scooter wird als Verkehrsmittel immer beliebter. Gleichzeitig steigen die Unfallzahlen mit Beteiligung der Elektrokleinstfahrzeuge und die Beschwerden über das rücksichtslose Verhalten der meist jungen Fahrer nehmen zu.

Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, waren Motorradpolizisten und eine Streifenwagenbesatzung von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr an belebten Orten im Einsatz.

An einem Gymnasium an der Berliner Straße ahndeten sie zum Schulschluss Verstöße wie das Fahren auf Gehwegen oder den Transport einer weiteren Person.

Außerdem wurde das Alter der Schüller kontrolliert, die einen E-Scooter für den Schulweg nutzten. Die Beamten untersagten dreimal die Weiterfahrt und stellten einen E-Scooter sicher. Die Polizisten erhoben viermal Verwarngelder und fertigten zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen an, die sich gegen die Eltern von Fahrern unter 14 Jahren richteten. Sie erwartet ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Da ein E-Scooter nicht versichert war, erstatteten die Beamten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Darüber hinaus nutzten die Polizisten die Gelegenheit, um mit den jungen Verkehrsteilnehmern ins Gespräch zu kommen und über die Regeln aufzuklären, die bei einer Fahrt mit dem E-Scooter zu beachten sind.

An der Hauptstraße in Brackwede stellten die Beamten weitere Verstöße fest und verhängten dreimal ein Verwarngeld.

Bei den Kontrollen in Sennestadt Zentrum und diversen Parkanlagen erwischten die Polizisten zwei E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg. Außerdem wurde drei Personen die Weiterfahrt untersagt, darunter ein erst 13-jähriger Junge und eine Fahrerin, deren E-Scooter nicht versichert war.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

- Eine Versicherung und eine Betriebserlaubnis sind Plicht.

- Mindestalter: 14 Jahre

- Gehweg-Tabu: Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn.

- Achtung Alkohol: Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

- Höchstgeschwindigkeit: max. 20 km/h

- Finger weg vom Handy!

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der Polizei NRW: polizei.nrw/e-scooter

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222

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