Anmerkung: Für die nachstehenden Meldungen trägt Radio Bielefeld keine redaktionelle Verantwortung. Diese Nachrichten werden von der Polizei Bielefeld zur Verfügung gestellt.
82 Lkw-Fahrten ohne Fahrerlaubnis
Bielefeld (ots) - FR / Bielefeld / A2 - Am Donnerstag, 12.02.2026, bemerkte der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei Bielefeld auf der A2 ein verbotenes Überholmanöver eines Lkw-Fahrers. Die Beamten deckten zahlreiche Verstöße auf.
Die Bielefelder Polizisten befuhren die A2 in Richtung Dortmund, als sie am Bielefelder Berg sahen, wie ein Lkw verbotswidrig überholte. Daraufhin führten sie eine Kontrolle des 72-jährigen Fahrers aus Lemgo im Bereich der Anschlussstelle Bielefeld-Süd durch.
Der Lemgoer, der den Mercedes-Lkw für eine Bielefelder Firma fuhr, konnte bei der Kontrolle keinen Fahrzeugschein vorweisen. Der Verkehrsdienst ermittelte den mutmaßlichen Grund: Der Fahrer hatte lediglich eine Fahrerlaubnis für Lkw bis 7500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Das Fahrzeug hatte jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von 11990 kg.
Die Beamten stellten zudem fest, dass der 72-Jährige bereits Mitte Januar wegen eines ähnlichen Delikts in Lemgo aufgefallen war. Bei der Auswertung der Fahrerkarte kam ans Licht, dass er in mindestens 82 Fällen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Außerdem stellten sie weitere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, der Fahrerlaubnisverordnung und des Arbeitszeitgesetzes fest.
Allein das errechnete Bußgeld der Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie des Arbeitszeitgesetzes belaufen sich auf etwa 8200 Euro für die Unternehmerin aus Bielefeld und auf 1635 Euro für den Fahrer.
Gegen den Fahrer wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mindestens 82 Fällen geschrieben, gegen die Unternehmerin wegen des Anordnens bzw. Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Vor Ort erschien ein Berechtigter des Unternehmens mit der passenden Fahrerlaubnis und entfernte den Lkw vom Kontrollort.
Dem Fahrer und dem Berechtigten wurde ausführlich erklärt, welche Kraftfahrzeuge er mit seinen Fahrerlaubnisklassen führen darf.
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