Bremen | Darf ich einfach frei machen, wenn meine Kollegen streiken?
Arbeitsrecht
Bremen (dpa/tmn) - Es ist kalt draußen, die Forderungen der Streikenden außerdem vielleicht gar nicht meine: Muss ich trotzdem streiken, wenn mein Betrieb geschlossen ist?
Unter Umständen kann ich es mir auf dem Sofa bequem machen - und das sogar bezahlt. Denn: «Es ist die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, den Betrieb für die nicht streikenden Kolleginnen und Kollegen zu schließen», informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen. Hierfür muss er den Kolleginnen, die nicht streiken, das Entgelt weiterzahlen.
Das ist die Rechtsgrundlage
Sofern ich meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft angeboten habe und er den Betrieb wegen des Streikes dennoch schließt, besteht auch Anspruch auf Entgelt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 615 Satz 3 BGB und unter dem Stichwort «Betriebsrisiko des Arbeitgebers» zu finden.
Die Kolleginnen und Kollegen, die am Streik teilnehmen, bekommen dagegen kein Geld vom Arbeitgeber. Sind sie allerdings Gewerkschaftsmitglieder, haben gegenüber ihrer Gewerkschaft Anspruch auf Streikausfallgeld.
© dpa-infocom, dpa:260211-930-671619/1
Lokalnachrichten
Bielefelder Koalitionsvertrag von CDU und SPD unterzeichnet
Lokalnachrichten
Amtsgericht Bielefeld legt Jahresbilanz vor
Lokalnachrichten
Bielefelder Baumschutzsatzung wird neu geregelt
Stars & Sternchen
Los Angeles | Britney Spears verkauft Rechte an ihrem Musikkatalog
Polizeibericht
Zwei falsche 50iger
Lifestyle & Freizeit