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Urteil im Streit um Bielefelder Weihnachtsmarkt

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes darf die Bielefeld Marketing den Weihnachtsmarkt bis 2029 ausrichten. Die Klage eines anderen Bewerbers um die Ausrichtung hatte keinen Erfolg, er war von der Stadt abgelehnt worden. Er konnte nicht nachweisen, dass er für den Weihnachtsmarkt auch über das Gelände des Altstädter Kirchplatzes verfügen kann.