Urteil im Bielefelder "Leichenschänder-Prozess"
Ein 39-Jähriger ist am Bielefelder Landgericht am Mittwoch (30.09.) wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich laut Gericht mehrfach sexuell an den Toten in einem Kühlraum vergangen und die Taten umfassend gestanden. Außerdem wurde er unter anderem wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, versuchter Brandstiftung und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert.
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