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Kiosk am Kesselbrink: Bielefelder Gericht erlaubt Räumung

Der Kiosk am Kesselbrink darf jetzt geräumt werden. Das hat das Bielefelder Landgericht entschieden und damit einer Kündigung durch den Handelsverband stattgegeben. Die Betreiberfamilie wehrt sich und will in die nächste Instanz gehen. Der Kiosk an dem Bielefelder Innenstadtplatz ist auch Anlaufstelle für die Trinkerszene am Kesselbrink.