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Keine öffentlichen Veranstaltungen am Karfreitag

Der Karfreitag (03.04.)  ist ein “Stiller Feiertag”, denn an einem der höchsten christlichen Feiertage muss es den ganzen Tag ruhig bleiben. Schon an Gründonnerstag (02.04.) sind ab 18:00 Uhr keine öffentlichen Tanzveranstaltungen mehr erlaubt. Am Karfreitag sind zusätzlich keine Märkte und keine öffentlichen Musik-, Tanz- und Sportveranstaltungen erlaubt, das Verbot gilt bis Karsamstag (04.04.) um 06:00 Uhr.