Evangelisches Klinikum Bielefeld unterstützt Widerspruchsregelung bei Organspenden
Das EvKB spricht sich gemeinsam mit den Universitätskliniken in NRW eine Widerspruchsregelung bei der Organspende. Täglich würden Menschen leiden und sterben, weil es kein passendes Spenderorgan gibt, so das EvKB. Aktuell müssen Erwachsene vor dem Tod der Organspende zustimmen, mit der Widerspruchslösung würden sie nach ihrem Tod automatisch als Organspenderinnen und -spender gelten, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben.
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