Brutschutz in Bielefeld: Ab März keine Hecken schneiden
Weil viele heimische Vogelarten bald mit dem Nestbau beginnen, weist das Bielefelder Umweltamt auf den anstehenden Gehölz- und Heckenschutz hin. Damit die Vögel ungestört brüten können, dürfen wie jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume, Hecken und andere Gehölze geschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind aber weiter erlaubt.
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