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AWO Bielefeld beantragt beim Amtsgericht Eigenverwaltungsverfahren

Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt in Bielefeld hat nach eigenen Angaben am Montag (27.07.) beim Amtsgericht Bielefeld die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat das Verfahren bestätigt und die vorläufige Eigenverwaltung beschlossen. Mit diesem Schritt reagiere der Verband auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Sozialbranche und schaffe die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Neuaufstellung, heißt es in einer Presserklärung. Für die Menschen in Bielefeld, für die die AWO tagtäglich da sei, ändere sich durch Eigenverwaltungsverfahren nichts.